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Hofreite mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und linksseitig angereihtem Hüttenberger Tor mit Torfahrt und Pforte. Regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch gegliedertes Fachwerk mit reicher Auszier charakterisiert das Wohnhaus, welches in der sonst unleserlichen Inschrift auf "1745" datiert ist. Gestaltungsschwerpunkte sind die mittels geschwungener Streben und Kopfhölzern zu "Mannfiguren" ergänzten Eckständer mit säulenförmig ausgearbeiteten Kanten, die oben glatt und unten als Seilschaft gestaltet sind und von als Radbild gefassten Sechssternen begleitet werden, weiterhin die durch Zahnschnittbänder, profilierte Balkenköpfe und Füllhölzer plastisch hervorgehobenen Quergebälke sowie die mit einer Raute, Andreaskreuzen und Kurzstreben besetzten Brüstungsfelder im Giebel. Beide Öffnungen des zugehörigen Tores haben bogige Abschlüsse und werden von Kerbschnitten als Kantenband umrahmt. Als Gefachfüllung über der Pforte, die von einem mehrfach profilierten Gesims überfangen wird, dient ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz mit leicht geschwungenen Hölzern. Die Inschrift über der Handpforte lautet: "C G OCTOBER 1781". Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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