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Das breitgelagerte, durch einen hohen Sockel, asymmetrische Fensterabfolge und einen Schopfwalmgiebel charakterisierte Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, bildet zusammen mit dem giebelständigen, schmaleren Nebengebäude und der zwischen den beiden Gebäuden eingelassenen Toranlage eine städtebaulich wichtige Hoffront aus. Wie die Geschossüberstände belegen, dürfte das zur Zeit nicht sichtbare Fachwerk beider Gebäude insgesamt erhalten sein. Das um 1800 zu datierende Hüttenberger Tor mit eingeschnittener Pforte setzt mit seinem in die Dachabfolge eingebundenen Dach einen wichtigen Akzent im Straßenbild. Seine Torfahrt wird von einem tauartigen Gewinde und einem schmalen Kerbschnittband umrahmt. Erwähnenswert sind außerdem vier als Radbild gefasste Sechssterne und vier kartuschenförmige Felder mit Herzen und geschwungenen Kreuzen an den Ständern. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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