Hauptstraße 73, Forsthaus
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Oberkleen
  • Hauptstraße 73
Flur: 2
Flurstück: 103

Das 1907 erbaute Forsthaus liegt in der Blickachse der Hauptstraße nach Westen an der Einmündung der Brückenstraße auf einem winklig zulaufenden Eckgrundstück. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das auf einem quadratischen Grundriss errichtete Gebäude, das in seinen beiden Obergeschossen ländliche Fachwerkmotive adaptiert, besonders wichtig für das Straßenbild. Ein wichtiges zeittypisches Merkmal ist der asymmetrische, differenziert gestaltete Um- und Aufriss. Besonders bemerkenswert sind das steile, links stark herabgezogene Dach, das Zwerchhaus, der separat verdachte, von säulenartig ausgeprägten Stützen charakterisierte Eingangsbereich und der sich rechts anschließende, abgerundete Erkervorbau sowie die teils zu Paaren geordneten verschiedenformatigen Fenster, die im Untergeschoss zum Teil mit Klappläden versehen sind. Das guterhaltene Gebäude, das bis 1977 gemeinsamer Besitz der Gemeinden Oberkleen und Ebersgöns war, ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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