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Giebelständiges zweizoniges Fachwerkwohnhaus mit breiten, vierteiligen Fensterbändern in den beiden Geschossen der Vorderseite. Nach 1700 errichtet, zeigt das Haus symmetrischen, konventionellen Fachwerkaufbau. Bemerkenswert sind die gebogenen Streben im Eck- und Giebelbereich sowie die geschwungen geführten Rauten, die den Mittelteil als flankierende Brüstungselemente rahmen. Besonders sorgfältig sind die Quergebälke und Giebelsparren ausgeziert. Hier ergeben Zahnleisten, profilierte Schwellen und Balkenköpfe, geschuppte Füllhölzer und geschnitzte Eckständer einen übergreifenden Schmuckzusammenhang. Einzigartig ist die Ausschmückung des rechten Eckständers, der mit einer flach reliefierten Mannfigur und Spiralbändern geschmückt ist. Die skurrile Figur stellt einen Bauern in Festtracht dar. Er trägt eine Pfeife im Mund und hält in der einen Hand einen Becher, in der anderen einen Doppelhenkelkrug. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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