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Das zur Hauptstraße giebelständige Fachwerkwohnhaus hat als Eckgebäude wichtige Überleitungsfunktion. Es handelt sich um einen im Sockel und Erdgeschoss veränderten Bau des 18. Jahrhunderts. Das an der Traufseite im Obergeschoss freiliegende Fachwerk zeigt neben geraden Streben gebogene, genaste Kurzstreben, die sich in einem der Gefache zu einer Rautenform zusammenschließen. Ähnliche Figurationen dürfte auch das Obergeschoss der zur Zeit verkleideten Giebelseite und das Giebelfeld selbst enthalten. Das Gebäude ist einschließlich der straßenabschließenden Nebengebäude sowie der großen Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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