Marienbergstraße 7, Hüttenberger Tor
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Oberkleen
  • Marienbergstraße 9
Hüttenberger Tor
Flur: 2
Flurstück: 114/2

Giebelständiges dreizoniges Fachwerkwohnhaus mit rheinisch beeinflusster, überregional bedeutsamer Auszier. Während das Fachwerkgefüge, das durch starke Hölzer, wandhohe, in die Ständer eingreifende Streben und eine „Mannfigur" auf der Hofseite gekennzeichnet ist, als eher schlicht charakterisiert werden kann, ist die Auszier reich und kunstvoll gestaltet. Wichtigstes Merkmal ist dabei der vierteilige Fenstererker im Obergeschoss. Er wird von drei volutenartig auslaufenden Konsolen gestützt und von zwei mit Rundstäben ausgeschnitzten Ständern und einem breiten Gesims ge-

rahmt, wobei die kleineren, zwischen den Fenstern liegenden Ständer mit Bandformen verziert sind. Jedem der Fenster ist ein Brüstungsfeld zugeordnet, dessen Brettfüllung mit einer großflächigen, spitz auslaufenden und von Voluten gerahmten Herzform verziert ist. Leicht abgewandelt wiederholt sich dieses Motiv im zweiteiligen Fenstererker an der Traufseite, ebenso im Giebelgeschoss. Vier ebenfalls mit Herzen und floralen Begleitmotiven verzierte Brüstungsfelder sind hier unterhalb der beiden quadratischen Fenster angebracht. Sowohl die Fenster, als auch die Brüstungsfelder werden zusätzlich von kurzen geschwungenen Zierstreben flankiert. Wichtige Ausstattungsdetails sind außerdem der in der Giebelspitze angebrachte, mit Tulpen- und Lilienmotiven verzierte Taubenschlag und der reiche Schmuck sämtlicher Hölzer, die das Obergeschoss und den Giebel rahmen. Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Eckständer mit auf der Holzkante stark ausgeschnitzten Volutenbändern, die von Flechtbändern begleitet werden sowie die mit viertelkreisförmigen Strahlenfächern versehenen Winkelbänder, weiterhin die mit Voluten geschmückten Giebelsparren sowie die Zahnschnittreihen am Quergebälk. Eine Inschrift in der Schwelle des ersten Obergeschosses lautet: „VERTRAV AVF DEN HERRN UND HOFFE AUF IHN/ AN GOTTES SEGEN IST ALLES GELEGEN/ DIESEN BAV HAD GEMACHD MEISTER JOHANN FRIEDRICH SCHMIT/ JOHANN ANDREAS IVNG BAVHER ANNA ELISABEDA BAVFRAV/ ANNO 1691 30 JANVAR". Wegen seiner künstlerischen und städtebaulichen Qualitäten ist das Haus als Dokument der hohen Kunst des Zimmermannshandwerks im ausgehenden 17. Jahrhundert Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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