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Das als Doppelhaus genutzte langgestreckte Fachwerkgebäude erhebt sich über zwei Vollgeschosse und zeigt eine klare bauliche Trennung beider Gebäudeteile. Das ansonsten verputzte Gebäude wahrt an der Nordfassade des hinteren Hausteils klar gegliedertes Fachwerk mit geraden, in die Eckständer eingreifenden Streben, kurzen Gegenstreben sowie Kopfwinkelhölzern und kann in das späte 18. Jahrhundert eingeordnet werden. Die vordere Haushälfte ist durch zwei von ehemals drei Fensterachsen vertikal gegliedert, deren Fensterverschlüsse dem 19. Jahrhundert zuzuordnen sind. Das Doppelhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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