Talstraße 11
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Oberkleen
  • Talstraße 11
Flur: 2
Flurstück: 267/1

Das giebelständige Fachwerkhaus mit verputztem Untergeschoss wird auf der Giebelseite von symmetrisch aufgebautem Fachwerk geprägt. Außer den profilierten Eckständern, die mit Fuß- und Gegenstreben sowie mit verzierten Kopfhölzern, die eine herzförmige Öffnung freilassen, versehen sind, fallen die gewellten Kurzstreben ins Auge. Sie sind im Obergeschoss und im Giebel als Brüstungsverzierungen unterhalb der paarweise angeordneten Fenster angebracht und wiederholen sich im obersten Teil des Giebeldreiecks in leicht abgewandelter Form. Bemerkenswerte Details sind weiterhin der profilierte Schwellen-Rähm-Bereich, die geschwungen geführten, ebenfalls mit Gegenstreben ausgestatteten Streben auf der Traufseite sowie der von schrägen Stützen unterfangene Erkervorbau oberhalb des Hauseingangs. Der gut erhaltene Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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