Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gesamtanlage historischer Ortskern
Alsfelder Straße 1-29, 2-38
Am Haingraben 1-11, 2-16
An der Mühle 9, 2-10
Göbelsgasse 3, 2-10
Haingasse 1-5, 2-4
Kühnsgasse 1, 2-6
Löbergasse 1-15, 2-8
Männchesgasse 1-5
Metzengasse 5, 2-8
Pfarrhof 1-5, 2-4
Schlossgasse 1-5, 2
Seentalstraße 5-27, 2-20
Tunnelstraße 1-9, 2-10
Turnhallenstraße 1-5, 2-6
Wintergasse 1-29, 2-18
Der als geschlossene Gesamtanlage ausgewiesene, typologisch und siedlungsgeschichtlich interessante Ortskern bietet mit seiner großen Anzahl markanter Fachwerkbauten und seinen differenzierten Straßenbildern bis heute ein weitgehend geschlossenes Erscheinungsbild. Er verdankt seine charakteristische, im Süden gerundete, im Norden geradlinig abgeschlossene Grundrissform in erster Linie den geografischen Gegebenheiten, d.h. seiner Lage zwischen Dörrnbach und Seenbach. Mittelpunkt dieser ringförmigen, außen von der Seentalstraße, vom Haingraben und der Wintergasse begrenzten, wohl ehemals durch Hecken und Gräben gesicherten Dorfanlage, ist die Kirche. Sie liegt an der S-förmig geschwungenen Alsfelder Straße, die, von Süden her kommend, im Nordosten den Dorfkern wieder verlässt. Wichtige Bestandteile der Gesamtanlage sind außerdem die westlich, nördlich und östlich von dieser Achse abgehenden Seitengassen (Löbergasse, Schlossgasse, Mänchesgasse, Göbelsgasse, Kühnsgasse), der durch besondere Bebauungsdichte gekennzeichnete Bereich des Pfarrhofes und die südöstliche Erweiterung des Dorfkerns, die aus der Tunnelstraße, An der Mühle, der Haingasse, der Turnhallenstraße und der Metzengasse gebildet wird. Auch die im Norden bis zum Dörrnbach reichenden Freiflächen wurden in die Gesamtanlage mit einbezogen, da sie für das ungestörte Ortsbild von entscheidender Bedeutung sind. Der gesamte Ortskern ist daher aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |