Historischer Ortskern, Blick vom Pfarrhof nach Westen zur Kirche
Historischer Ortskern, Wintergasse nach Süden
Historischer Ortskern, Göbelgasse nach Westen
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Freienseen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Alsfelder Straße 1-29, 2-38

Am Haingraben 1-11, 2-16

An der Mühle 9, 2-10

Göbelsgasse 3, 2-10

Haingasse 1-5, 2-4

Kühnsgasse 1, 2-6

Löbergasse 1-15, 2-8

Männchesgasse 1-5

Metzengasse 5, 2-8

Pfarrhof 1-5, 2-4

Schlossgasse 1-5, 2

Seentalstraße 5-27, 2-20

Tunnelstraße 1-9, 2-10

Turnhallenstraße 1-5, 2-6

Wintergasse 1-29, 2-18

Der als geschlossene Gesamtanlage ausgewiesene, typologisch und siedlungsgeschichtlich interessante Ortskern bietet mit seiner großen Anzahl markanter Fachwerkbauten und seinen differenzierten Straßenbildern bis heute ein weitgehend geschlossenes Erscheinungsbild. Er verdankt seine charakteristische, im Süden gerundete, im Norden geradlinig abgeschlossene Grundrissform in erster Linie den geografischen Gegebenheiten, d.h. seiner Lage zwischen Dörrnbach und Seenbach. Mittelpunkt dieser ringförmigen, außen von der Seentalstraße, vom Haingraben und der Wintergasse begrenzten, wohl ehemals durch Hecken und Gräben gesicherten Dorfanlage, ist die Kirche. Sie liegt an der S-förmig geschwungenen Alsfelder Straße, die, von Süden her kommend, im Nordosten den Dorfkern wieder verlässt. Wichtige Bestandteile der Gesamtanlage sind außerdem die westlich, nördlich und östlich von dieser Achse abgehenden Seitengassen (Löbergasse, Schlossgasse, Mänchesgasse, Göbelsgasse, Kühnsgasse), der durch besondere Bebauungsdichte gekennzeichnete Bereich des Pfarrhofes und die südöstliche Erweiterung des Dorfkerns, die aus der Tunnelstraße, An der Mühle, der Haingasse, der Turnhallenstraße und der Metzengasse gebildet wird. Auch die im Norden bis zum Dörrnbach reichenden Freiflächen wurden in die Gesamtanlage mit einbezogen, da sie für das ungestörte Ortsbild von entscheidender Bedeutung sind. Der gesamte Ortskern ist daher aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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