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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchgiebel. Das aus stark dimensionierten Hölzern gebildete Fachwerkgefüge zeigt im Erdgeschoss kräftige Eckstreben, teilweise mit kleinen Eckwinkelhölzern und wandhohe, teilweise gekrümmte Streben im Obergeschoss. Ein starkes, durch geschuppte Füllhölzer ergänztes Quergebälk kennzeichnen das vermutlich um 1700 entstandene Gebäude, das mit einem flachen Sockel ausgestattet ist. Schräg gegenüber der Einmündung der Kühnsgasse gelegen, ist es auch wegen seiner ortsbildprägenden Wirkung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |