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Das langgestreckte, mit einem halbhohen Sockel ausgestattete, traufständige Fachwerkwohnhaus dürfte Anfang des 18. Jahrhunderts entstanden sein. Es hat ein schlichtes Fachwerk mit teilweise weit ausgreifenden, leicht geschwungenen geschosshohen Streben und einem durchlaufenden Quergebälk mit profilierter Schwelle zum Obergeschoss. Auch aufgrund seiner für das Straßenbild wichtigen Funktion gegenüber der Einmündung der Göbelsgasse ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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