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Großvolumiges, unter einem Dach zusammengefasstes Doppelwohnhaus. Die beiden wohl gleichzeitig in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts entstandenen Fachwerkhäuser stehen in exponierter Ecklage an den Einmündungen der Schloss- und Löbergasse zur platzartigen Straßenerweiterung schräg gegenüber der Kirche. Die linke Haushälfte ist straßenseitig, über der Eingangstür mit Stippputz, verputzt und giebelseitig verkleidet. Lediglich an der rückwärtigen Traufseite sind geschosshohe Streben und doppelte Riegelbänder sichtbar. Die rechte Haushälfte zeigt sich unverputzt. Außer dem sorgfältig ausgearbeiteten Quergebälk, das durch geschuppte Füllhölzer ergänzt wird, sind vor allem die engen Ständerstellungen und die damit verbundene besondere Dichte des Fachwerks bemerkenswert, außerdem die stark variierenden Brüstungsfelder. So weist die gänzlich einsehbare Giebelseite ein geradliniges Andreaskreuz und Kurzstreben auf, während die Traufseite ein geschweift geführtes Andreaskreuz, eine Rautenfigur und ebenfalls schräge Kurzstreben zeigt. Auch die Ornamentik der Eckständer mit seilartigen Gewinden, spitz zulaufenden Enden und Tulpendarstellungen, die auf Vorbilder der mittleren Wetterau verweist, ist bedeutend, so dass das Haus insgesamt aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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