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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit traufseitigem Anbau an der Ecke Pfarrhof. Dichtes, an der Straßenseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk mit relativ schlanken Hölzern sowie ein sorgfältig gefügter Natursteinsockel charakterisieren das Haus. Bemerkenswert sind das breite Quergebälk und die aufwändigen teilweise gebogenen Streben mit Gegenstreben und Halsriegel. Das Obergeschoss wird durch rautenförmige Brüstungsfelder betont, das Erdgeschoss ist durch geschosshohe Streben schlichter gestaltet. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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