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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit breiter Front zur Straße. Das Fachwerk zeigt noch den originalen Bestand der ursprünglichen Erbauungszeit. Die profilierten Schwellen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel sowie die symmetrische Holzführung mit stark gespreizten, geschwungenen Streben mit Gegenstreben, Halsriegeln und Kopfwinkelhölzern deuten auf eine Entstehung noch im 17. Jahrhundert. Bemerkenswerte Einzelheiten sind die herzförmigen Verzierungen an den Kopfhölzern sowie die Spuren einer früheren Eingangstür an der Straßenseite, deren Lage anhand der Sockelabsenkung und der mehrfach veränderten Fachwerkführung rekonstruierbar ist. Das Gebäude mit seinem seitlichen Anbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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