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Vorgänger der heutigen, genau im Zentrum des alten Dorfkerns gelegenen Kirche war eine Kapelle, die seit dem 14. Jahrhundert der Pfarrei Laubach angeschlossen war. Noch 1435 wird Freienseen als Filial von Laubach bezeichnet, muss aber schon bald darauf selbständige Pfarrei geworden sein. Als Graf Friedrich Magnus I., der sich gegen den Widerstand der Einwohner das Patronatsrecht über die Kirche aneignete, 1544 offiziell die Reformation einführte, war es schon lange vorher Pfarrort gewesen, dem die Gemeinden Lardenbach, Solms-Ilsdorf und Flensunger Hof als Filialen zugeordnet waren.
Von dieser ursprünglichen Kapelle, deren Schiff, wie auf einem 1755 datierten Grabstein dargestellt und durch Grabung nachgewiesen, wesentlich kleiner, schmaler und niedriger als das jetzige war, ist nur der frühgotische Chorturm erhalten.
Der mächtige, quadratische, von einem spitz zulaufenden Pyramidalhelm bekrönte Turm, der, wie die Schlüsselscharten und die oberen kleinen Fenster belegen, auch als Wehrturm diente, ist im Inneren mit einem Kreuzgewölbe aus Birnstabrippen mit rundem Schlussstein und stilisierter Rose ausgestattet. Er erhielt im 15. Jahrhundert ein Ostfenster mit Maßwerk, das später zerstört wurde, und bekam wohl erst anlässlich der Erhebung der Kirche zur Pfarrei Glocken, so dass seitlich Dachgauben mit Schallöffnungen angebracht wurden.
Bei dem von 1770 bis 1773 neu errichteten Langhaus handelt es sich um einen spätbarocken Saalbau. Hauptcharakteristika des zweigeschossigen, mit drei architravierten Portalen (West- und Nordportal „1770" datiert) ausgestatteten Baus sind seine gequaderten Ecklisenen, die abgeschrägten Kanten im Westen und das hohe, verschieferte, mit Dachgauben besetzte Mansarddach. Besonders bemerkenswert und von vorzüglicher Qualität ist die vollständig erhaltene, aus der Bauzeit stammende Innenausstattung: Im einzelnen zu nennen ist die Spiegeldecke mit ornamentalen Malereien, die dreiseitigen, von marmorierten Säulen gestützten Emporen, deren Brüstungen mit figürlich bemalten Vierpassfeldern, die Szenen aus dem Alten und Neuen Testament zeigen, die geschweifte Chorempore mit der Orgel, das gemalte Altarretabel (Abendmahl) mit Kruzifixbekrönung, die geschwungene Kanzel mit Schalldeckel und Posaunenengel sowie die symmetrisch angeordnete Bestuhlung mit geschwungenen Bekrönungen und aufgemaltem Blumendekor. Weitere wichtige Details sind die beiden rechts und links des Triumphbogens plazierten, teils verglasten, dem Grafen vorbehaltenen, teils vergitterten, für den Pfarrer vorgesehenen Stände, der sekundär im Kircheninneren aufgestellte Grabstein des Johann Conrad Graf, der das Aussehen der ehemaligen Kapelle überliefert, und ein noch aus vorreformatorischer Zeit stammendes Weihwasserbecken.
Einschließlich der in weiten Teilen erneuerten Mauereinfriedung, die den einst auch als Friedhof dienenden Kirchhof markiert, ist die markante Kirchenanlage aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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