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Von der Straßenflucht abgerücktes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das zweigeschossige, an der Giebelseite verschindelte Gebäude zeigt an der östlichen Traufseite einfaches, im Obergeschoss klar gegliedertes Fachwerk mit regelmäßiger Ständerstellung, starken Eckstreben und Brustriegel. Diese Merkmale, wie auch die einfach profilierte Schwelle zum Obergeschoss und die Wandgestaltung des Untergeschosses mit geschosshohen Streben und Brustriegeln deuten auf eine Entstehungszeit um 1700. Das Gebäude sowie die rechwinkelig anschließende Scheune sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |