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Am südlichen Ortseingang steht an einem schmalen, geteerten Weg, der in den Glashüttenweg einmündet, eine langgestreckte, eingeschossige Holzbaracke. Es handelt sich um die letzte erhaltenen Baracke von einst 15 gleicher Bauweise, die den etwa 1200, vorwiegend russischen Fremdarbeitern und -arbeiterinnen als Zwangsunterkunft diente, die während des Zweiten Weltkrieges als Außenkommando des „Arbeits- und Erziehungslagers" Frankfurt-Heddernheim in einem nahegelegenen Eisenbahntunnel für die Frankfurter Firma VDO Armaturen für die geplanten Waffen V1 und V2 produzieren mussten. Als letzter sichtbarer Beleg des ehemaligen Lagers, das am 31. März 1945 durch die amerikanischen Truppen aufgelöst wurde, ist der 40 m lange und 9 m breite Schuppen seit 1991 als Mahn- und Denkmal aus geschichtlichen Gründen ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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