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In Giebel und Obergeschoss verbrettertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Der schlank proportionierte, mit einem Bruchsteinsockel ausgestattete Bau hat im Untergeschoss einfaches Fachwerk mit geschosshohen Streben und zweifachen Riegelbändern. Das Obergeschoss zeigt „Mannfiguren" mit geschwungenen Streben, Gegenstreben und Halsriegeln sowie im hinteren Teil eine rautenförmige Brüstungsfigur. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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