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Großes, breit gelagertes Fachwerkwohnhaus mit leicht zur Straße verschobener, giebelständiger Lage. Das giebelseitig verputzte bzw. verkleidete Gebäude fällt durch das hoch aufragende, steil geneigte Dach und den Geschossüberstand auf, was eine Erbauungszeit im 17., möglicherweise auch im 16. Jahrhundert nahelegt. Das traufseitig sichtbare Fachwerk zeigt eine sehr weite Ständerstellung mit geschosshohen Streben an den hinteren Eckständern sowie in die Ständer eingreifende Streben mit Kopfhölzern an den übrigen Ständern. Das Gebäude ist aufgrund seines hohen Alters aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |