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Das an der Ecke Kühnsgasse gelegene, zur Alsfelder Straße giebelseitig orientierte, jetzt völlig verkleidete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, ist mit zwei Hauseingängen versehen und erhält seine imposante Wirkung in erster Linie durch den hohen, zur Zeit verputzten Bruchsteinsockel und durch das über dem westlichen Eingang angebrachte, von Bügen abgestützte, übergiebelte Erkerhäuschen. Die gesamten Proportionen und die Überstände zum Obergeschoss und zum Giebel deuten auf eine Erbauungszeit im späten 17. Jahrhundert. Einschließlich der beiden Treppenaufgänge ist das straßenbildprägende Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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