Löbergasse 1
Löbergasse 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Freienseen
  • Löbergasse 1
Flur: 1
Flurstück: 37/1

Langgestrecktes, traufseitig zur Straße orientiertes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach an der Ecke Männchesgasse. Das voluminöse, markant und aufwändig gestaltete, in der Sichtachse der Alsfelder Straße gelegene Haus hat ortsbildprägende Funktion am platzartig erweiterten Dorfmittelpunkt unweit der Kirche. Nachweislich zwischen 1753 und 1780 erbaut, zeigt es rhythmisch gegliedertes Fachwerk aus durchweg starken Hölzern. Hauptcharakteristika sind die steil gestellten geschosshohen Streben in „Alsfelder" Art, die doppelten Riegelbänder, die kräftigen Eckständer, im Erdgeschoss mit doppelten V-förmigen Profilen, die dekorativen, schrägen Kurzstreben unterhalb der Fenster und das durch profilierte Schwellen, sichtbare Balkenköpfe und abgerundete Füllhölzer plastisch ausgearbeitete Quergebälk. Besonders wertvoll ist darüber hinaus die überdachte und mit einer Freitreppe versehene Haustür. Es handelt sich um eine zweiflügelige Rahmen-Füllungs-Tür aus der Erbauungszeit. Ihre Flachschnitzereien mit Noppenband, Kapitell und Basis an der Schlagleiste und den durch ein Flechtband gerahmten Feldern, oben mit Traubengirlanden und Akanthuslaubmotiven, unten als eingemittete Kombination aus Vierblatt und Vierstern mit floralen Begleitmotiven ausgebildet, stammen von der gleichen Hand wie der hölzerne Treppenaufgang im Inneren des Hauses, der ähnliche, vorwiegend florale Schmuckmotive variiert. Aufgrund seiner außergewöhnlich guten Fachwerkgestaltung, seiner städtebauliche Qualitäten und nicht zuletzt wegen der seltenen, handwerklich und künstlerisch bedeutenden Details ist die Hofanlage Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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