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Das von der Straßenecke etwas zurückgesetzte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, das als Nachbargebäude des Doppelhauses Alsfelder Straße 18/20 wichtige Überleitungsfunktion zur Löbergasse hat, könnte noch im ausgehenden 17. Jahrhundert entstanden sein. Sein rein konstruktives Fachwerk wird durch eine regelmäßige Ständerstellung, weit geschwungene Eckstreben im Obergeschoss, geschosshohe Streben im Untergeschoss und profilierte Schwellen charakterisiert. An der Traufseite fällt die stark gebogene Schwelle und die leichte Geschossauskragung auf. Es ist gemeinsam mit der in Firstrichtung angefügten, breiteren Scheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Grenzstein | |
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