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Das zu einer noch vollständig erhaltenen Hofreite gehörende, an der Giebelseite verputzte Fachwerkwohnhaus ist, wie alle übrigen Wohnhäuser der Straßenseite, giebelständig. Die an den Traufseiten sichtbaren weit gespreizten „Mannfiguren", die in Ansätzen erkennbaren geschnitzten Eckständer, geschuppt, diamantiert und mit Spiralen verziert, das an der Giebelseite auskragende Obergeschoss und die im Rähm über der Tür angebrachte Schnitzinschrift „ERBAVWET DURCH CONRAT REP AUFGERICHT DEN 6T APRIL" lassen auf eine Entstehung im ausgehenden 17. oder im frühen 18. Jahrhundert schließen. Die zusätzlich angebrachte, aufgemalte Datierung „1821" kann sich nur auf einen Umbau beziehen. Einschließlich der Nebengebäude, besonders der Scheune, die ein seltenes, um 1800 zu datierendes Tor mit waagerechten und diagonal geführten Stabilisierungshölzern wahrt, ist die Hofanlage als Teil der geschlossen erhaltenen Gebäudeabfolge aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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