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Das im Winkel zur Straßenflucht stehende, über einem Bruchsteinsockel errichtete Fachwerkwohnhaus, das zu einer größeren Hofreite gehört, ist wohl um 1700 entstanden. Mit Ausnahme des plastisch ausgebildeten Quergebälks mit profilierter Schwellen und gerundeten Füllhölzern sowie der kräftigen „Mannfiguren", die mit teils S-förmig geschwungenen Streben, Gegenstreben und Halsriegeln ausgestattet sind, zeigt es schmale Hölzer. Das traufseitig erschlossene, nach hinten verlängerte Gebäude mit quer anschließender Scheune ist als wichtiger Bestandteil der nördlichen Bebauung der Löbergasse aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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