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chmales, hoch aufragendes Fachwerkwohnhaus mit steilem Satteldach. Das traufseitig zur Straße stehende, zweigeschossige Gebäude, dessen Giebelseite im oberen Bereich verschindelt ist, besitzt für den durch dichte Bebauung gekennzeichneten Pfarrhof hohen Aussagewert. Besonders markant ist der hohe Bruchsteinsockel, in den die breiten Erdgeschossständer eingelassen sind. Bemerkenswert sind auch die verspringenden Schwellhölzer und der dadurch bedingte unregelmäßige Fachwerkaufbau des Erdgeschosses, sowie die klar gegliederte Hölzeranordnung im Obergeschoss. Gemeinsam mit der traufseitig angereihten Scheune ist das vermutlich noch im 17. Jahrhundert errichtete Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |