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Das zweigeschossige, auf einem Bruchsteinsockel mit flachbogigen Kellerfenstern errichtete Fachwerkgebäude besteht aus zwei Teilbauten und wurde offensichtlich mehrfach verändert. Es zeigt eine rein konstruktive Fachwerkstruktur mit geraden, im Obergeschoss geschosshohen Streben und grenzt mit seiner Westseite direkt an den Kirchhof, zu dem ein von Mauerzügen flankierter Zugang führt. Es wahrt zwei ortsgeschichtlich wertvolle Inschriften. Die eine in der Schwelle lautet: „DIESER BAU IST AUFGERICHT VON BEIDEN BÜRGEMEISTERN", die andere im Rähm: „IM JAHR ANNO 1774 DEN 15TEN AUGUST VERFERTIGET VON MI II HB". Das bis 1879 als Schule, später als Bürgermeisterei und Standesamt genutzte Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |