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Traufständiges Fachwerkwohnhaus auf abgestuftem Sockel. Eine asymmetrische Fachwerkstruktur mit geschosshohen Streben, im hinteren Teil des Obergeschosses mit Kopfwinkelhölzern versehen, charakterisieren das zweigeschossige Gebäude. Bemerkenswert sind das kräftige, wulstartig ausgebildete Quergebälk, ein rautenförmiges Brüstungsfeld im Obergeschoss und die links der Hausmitte angeordnete Haustür mit kleiner Freitreppe und eisernem Geländer. Das im Brustriegel des Erdgeschosses in das Jahr „1730" datierte Haus ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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