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Kleines giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit steilem Satteldach. Das über schmalem Grundriss errichtete Gebäude zeigt ein schlichtes Fachwerkgefüge mit leicht auskragendem Obergeschoss. Während das Erdgeschoss gerade, geschosshohe Streben aufweist, werden die Eckständer des Obergeschosses durch S-förmig gebogene Streben mit kleinen Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben betont. Im Giebelfeld finden sich noch bogig geformte Sturzriegel bauzeitlicher Fenster. Das vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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