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An der Einmündung des Haingrabens liegt, von der Straße zurückgesetzt, das zur Zeit völlig verkleidete, giebelständige Fachwerkwohnhaus. Die Überstände des Obergeschosses und des Giebels sowie die an bauzeitlicher Position erhaltenen Fenster sprechen für den Erhalt des ursprünglichen Fachwerks, das vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt. Das Gebäude ist als ortsbildprägender Überleitungsbau aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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