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Giebelständiges, von der Straße zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus an der Ecke Haingasse. Das vollständig verschindelte, zweigeschossige Gebäude hat aufgrund seiner Lage im Krümmungsbereich der Straße raumbildende Funktion, die durch den vorgelagerten Garten noch verstärkt wird. Die schlanken Proportionen, die durch den hohen Sockel und das steile Dach gesteigert erscheinen, die allseitig vorhandenen Geschossüberstände und die in originaler Anordnung gewahrten Fenster lassen auf intaktes Fachwerk des 17. Jahrhunderts schließen. Das Gebäude ist einschließlich der anschließenden Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |