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Laut der in der Mitte der Giebelseite angebrachten Inschrift entstand das giebelständige, schräg zur Straßenflucht stehende Fachwerkwohnhaus „Anno 1663". Relativ breit und in die Tiefe gehend, zeigt das zweigeschossige, im Erdgeschoss massiv erneuerte Gebäude gedrungene Proportionen. Besonders charakteristisch ist das schlichte, symmetrisch aufgebaute Fachwerkgefüge an der Giebelseite. Es wird durch eine dichte Abfolge von Ständern, horizontalen Brustriegelbändern und weit ausgreifenden „Mannfiguren" an den Ecken, die mit geschwungenen Streben und Gegenstreben ausgestattet sind, gekennzeichnet. Das den südlichen Ortsrand markierende Gebäude ist zusammen mit der im rechten Winkel angefügten Scheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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