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Von der Straße zurückliegendes, traufständiges Fachwerkwohnhaus. Im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, zeigt das kleine Gebäude einfaches, regelmäßiges Fachwerk mit S-förmig geschwungenen Eckstreben und einem Mittelpfosten, der durch Kopfwinkelhölzer und symmetrisch angeordnete Kurzstreben hervorgehoben erscheint. Einschließlich des vorgelagerten Bauerngartens ist das Haus als Beispiel eines einfachen, kleinbäuerlichen Haustypus des späten 17. Jahrhunderts aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |