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Die vollständige Hofreite an der Ecke Metzengasse besteht aus einem giebelständigen, von der Straße durch einen Vorgarten getrennten Fachwerkwohnhaus und einer links angesetzten Scheune. Beide Gebäude dürften noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Das mit einem hohen Teilwalmdach versehene, an der Giebelseite in vier Achsen gegliederte Wohnhaus zeigt dicht gefügtes, aus starken Hölzern bestehendes Fachwerk der Erbauungszeit mit profilierten Schwellen und „Mannfiguren", die mit geschwungenen Streben, Gegenstreben, Halsriegeln und Kopfhölzern ausgestattet sind. Einschließlich der in ursprünglicher Position erhaltenen Pumpe, einer gusseisernen Schwengelpumpe des 19. Jahrhunderts, ist das traufseitig erschlossene, voluminöse Gebäude aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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