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Zweizoniges, giebelständiges, leicht von der Straße abgerücktes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Schräg gegenüber der Einmündung der Kühnsgasse gelegen, zeigt das mit einem Bruchsteinsockel ausgestattete Haus qualitätvolles, symmetrisch ausgebildetes Fachwerk der Erbauungszeit. Es hat kräftige Eckständer mit geradlinig verlaufenden, starken Streben, kräftige Ständer und symmetrisch angeordnete Kurzstreben im Erdgeschoss, profilierte Schwellen im Quergebälk, gespreizte „Mannfiguren" im Obergeschoss und ein doppeltes Andreaskreuz im obersten Giebelabschnitt. Einschließlich der steinernen Treppenanlage, die zum seitlich gelegenen Eingang führt, ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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