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Das voluminöse Fachwerkwohnhaus ist vorne mit einem hohen Natursteinsockel ausgestattet. Seine breite, dreiachsige Giebelseite besteht im Untergeschoss aus einfachem Fachwerk mit geschosshohen geradlinigen Streben. Das darüber liegende Quergebälk zeigt profilierte Schwellen und gerundete Füllhölzer. Hauptgestaltungsmerkmale der symmetrisch aufgebauten Giebelseite sind die kräftig ausgeformten, mit Halsriegeln und Gegenstreben versehenen „Mannfiguren" an den Eckständern des Obergeschosses sowie eine in gleicher Weise geformte Strebefigur im Zentrum des Giebels. Die Traufseite zeigt eine ähnliche Gestaltung mit geraden, steil gestellten Streben an Bund- und Eckständer. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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