Hauptstraße 42
Hauptstraße 42/Klostergasse 2, Schnitte
Hauptstraße 42/Klostergasse 2, Fassadenaufrisse
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Hauptstraße 42
  • Klostergasse 2
Flur: 1
Flurstück: 70

Zweites giebelständiges Wohn- und Geschäftshaus, das sich zwischen Hauptstraße und Klostergasse erstreckt; diesmal jedoch erst seit 1804 als Doppelhaus zusammengefasst. Der ältere Teil zur Klostergasse vermutlich aus der Zeit um 1580: Erdgeschoss erneuert, die Fachwerkobergeschosse vorkragend mit halbe Mann-Figuren, Feuerböcken, geschweiften Streben mit Nasen und großen Andreas- oder Malkreuzen. Die Brustriegel mit den Streben noch hinterblattet. Als Abschluss Krüppelwalm.

Der jüngere Teil mit seiner Fassade städtebaulich in die Bahnhofstraße wirkend. Wahrscheinlich um 1740 erbaut von Jost Desaga und seinem Schwager Hans Philipp Widdemann, Franckenstein''scher Keller und Gerichtsschreiber zu Bürstadt. Auch hier das Erdgeschoss mit dem Ladeneinbau massiv erneuert. Die Obergeschosse zeigen ein stark ergänztes, recht feingliedriges Fachwerkgerüst mit Mann-Konfiguration, Andreaskreuzen, gekreuzten Rauten, Feuerböcken und geschweiften Kurzstreben. Wie am Haus Nr. 40 profilierte Geschossgesimse und Satteldachgiebel. Das Doppelhaus ist wichtiger Bestandteil des Fachwerkensembles um den Marktplatz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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