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Giebelständiges mehrzoniges Fachwerkwohnhaus mit Sockel und Teilwalm. Das schmale, aber tief in die Hofreite geführte Gebäude ist, wie die übrigen Gebäude der Wintergasse, im 18. Jahrhundert entstanden. Im vorderen Gebäudeteil finden sich geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben an den V-förmig profilierten Eckständern. Zwei Brüstungsfelder sind durch symmetrisch eingestellte Kurzstreben betont. Das Quergebälk zeigt profilierte Schwellen und Füllhölzer. Der hintere Gebäudeteil weist eine etwas weitere Ständerstellung auf sowie geschosshohe, leicht geschwungene Streben. Die gesamte Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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