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Zweizoniges Fachwerkwohnhaus an der Ecke Friedberger Straße. Um 1700 errichtet, zeigt das im Untergeschoss teilweise massiv erneuerte Gebäude ein regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Hauptmerkmal sind die mit Halsriegeln und Gegenstreben versehenen geschwungenen Streben im Obergeschoss, die auf der Giebelseite durch S-förmig gebogene Kurzstreben besonders dekorativ gestaltet sind. Aufgrund dieser Besonderheit sowie wegen seiner straßenbildprägenden Position zur Friedberger Straße hin ist das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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