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Das wohl aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende giebelständige Fachwerkwohnhaus ist mit einem gestuften, vorne erhöhten Sockel ausgestattet. Hofseitig erschlossen, zeigt das Gebäude ein weitgehend ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit. Charakteristische Merkmale sind die weit geschwungenen, bis unter das Rähm reichenden Streben des Untergeschosses, die durch gerundete Füllhölzer ergänzte, breite Quergebälkszone und die mit Halsriegeln und Gegenstreben ausgestatteten Mannfiguren im Obergeschoss. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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