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Giebelständiges, von der Straße zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus. Das schmale, vorn mit einem Sockel ausgestattete, dreizonige Haus wird von regelmäßigem, dichtem Fachwerk, das aus schlanken, geradlinigen Hölzern aufgebaut ist, gekennzeichnet. Die wichtigsten Merkmale sind die doppelten Riegelbänder, das umlaufende Quergebälk und die geraden, geschosshohen Streben, die auf eine Erbauung im frühen 19. Jahrhundert hindeuten. Da das freistehende Haus sowohl von Süden, als auch von Westen her einsehbar ist, hat es wichtige raumprägende Funktion. Die gesamte Hofanlage ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |