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Großes, weitgehend verputztes Fachwerkhaus in ortsbildprägender Lage an der hier abknickenden Bachstraße. Das unter dem Putz teilweise sichtbare Fachwerkgefüge hat eine systematische Hölzeranordnung mit geschosshohen Streben im Obergeschoss. Das traufseitig erschlossene Gebäude zeigt hier übereinander liegende Fensterpaare und einen Geschossüberstand. Dieser sowie das sehr hohe, steile Satteldach lassen auf eine Erbauung noch vor dem 18. Jahrhundert schließen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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