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Kleiner, ebenerdiger Bau des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts. Das fensterlose, in einfacher Fachwerkkonstruktion erstellte Gebäude liegt am Ufer der Horloff und ist mit seiner Giebel- bzw. Eingangsseite zur Straße orientiert. Da es etliche Merkmale wie das Satteldach mit oben offenem Giebel, die gleichmäßige Ständerstellung, das umlaufende Riegelband und wandhohe Streben mit dem Backhaus Mittelgasse 1 teilt, dürfte es zur selben Zeit wie jenes entstanden sein. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |