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Dreizoniges, schräg zur hier abknickenden Straße gelegenes Fachwerkwohnhaus. Das mit einem gestuften Sockel ausgestattete, sowohl traufseitig, als auch giebelseitig einsehbare Gebäude, dürfte im frühen 19. Jahrhundert entstanden sein. Während die Giebelseite vollkommen verschindelt ist, liegt das Fachwerk an der Traufseite offen. Es zeigt außer dem profilierten Quergebälk, das links durch den massiven Ausbau des Untergeschosses im späten 19. oder frühen 20. Jahrhunderts unterbrochen ist, ein regelmäßiges Gefüge. Prägnante Merkmale im Obergeschoss sind die Horizontalgliederung durch zwei Riegelbänder, die schräg gestellten, geraden Streben, die im Zusammenspiel mit den Ständern übergreifende Figuren ergeben sowie das als Brüstungsschmuck in der Gebäudemitte eingefügte, von einer Raute durchzogene Andreaskreuz. Besonders schützenswert ist die über eine kleine Freitreppe erschlossene, alte Eingangstür. Sie ist zweiflügelig, hat eine profilierte Schlagleiste und weist kassettierte Füllungen auf, deren untere Felder diamantiert sind. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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