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Mit einem hohen Sockel versehen, steht das an der Rückseite durch breitere Anbauten erweiterte giebelständige Wohnhaus in der Blickachse der Hauptstraße. Wie die Nachbargebäude, mit denen es einen übergreifenden Ensemblezusammenhang bildet, ist es in den Kirchenhang hineingebaut. Charakteristische Merkmale, die auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert deuten, sind die kräftigen Eckständer, deren rechter über beide Geschosse durchgeht, die geschosshohen, geraden Streben im Untergeschoss, die weit geschwungenen, symmetrisch aufeinander bezugnehmenden Streben des Obergeschosses und die profilierte Schwelle auf der westlichen Traufseite. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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