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Das von der Straße zurückliegende, langgestreckte Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und Halbwalm, kann aufgrund seiner Dachform und seines aus schmalen Hölzern bestehenden Fachwerks in die Zeit um 1800 datiert werden. Die Hölzeranordnung ist rein konstruktiv und zeigt gerade geschosshohe Streben, eine Riegelreihe, die durch herunter gesetzte Brüstungsriegel unter den Fenstern unterbrochen wird. Wichtige Merkmale sind auch der Bruchsteinsockel und die Freitreppe. Die quer angeordnete Scheune ist der gleichen Bauzeit zuzuordnen. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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