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Schmales giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Leicht zurückgesetzt von der Straße zeigt das mit einem Sockel ausgestattete, über einem schmalen Grundriss errichtete Gebäude regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch gestaltetes Fachwerk der Erbauungszeit im 18. Jahrhundert. Hauptmerkmale im Obergeschoss sind die geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern, die „Mannfigur" am mittigen Bundständer der Traufseite sowie die geschosshohen, geraden Streben im Untergeschoss. Das Gebäude ist einschließlich der aus der gleichen Bauzeit stammenden Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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