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Der kubische, zweigeschossige, von einem weit vorgezogenen Satteldach abgeschlossene Bau wird, wie aus den großformatigen, an der Giebelseite streng gereihten Fenstern ablesbar, in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Das Gebäude wurde als Schulhaus errichtet, nachdem das alte Schulgebäude zu klein geworden war. Ehemals vorhandene Gliederungselemente wie Klappläden wurden zwischenzeitlich entfernt, auch wurden zwei Fenster zugesetzt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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