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Das niedrige, giebelständige, am Kirchenhang gelegene Gebäude, das den beiden anderen Backhäusern ähnelt und deshalb vermutlich ebenfalls am Ende des 18. oder zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichtet wurde, bildet zusammen mit den Nachbargebäuden Hauptstraße 4 und 6 einen übergreifenden, städtebaulich wirksamen Ensemblezusammenhang. Es ist zur Zeit fast vollständig verputzt und wird an seiner Giebelseite durch die mittige Eingangstür sowie die einsehbare Fachwerkkonstruktion im Giebel gestaltet. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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