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Voluminöses, gänzlich verputztes Doppelwohnhaus mit sehr steilem Satteldach. Bei dem zweigeschossigen Gebäude, das in angewinkelter Position traufseitig zur Straße steht, handelt es sich um einen Fachwerkbau, der vermutlich vor 1800 errichtet wurde. Hierfür sprechen der auf der Giebelseite und der Hofseite zu beobachtende Geschossüberstand, das steile und hohe Satteldach sowie Größe und Anordnung der Fenster. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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