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Gesamtanlage historischer Stadtkern
Auf der Planke 1-11, 2-12
August-Krieger-Straße 2
Baumkircher Straße 31-37, 26-48
Bahnhofstraße 1-17, 2-14
Friedrichstraße 1, 11
Grünemannsgasse 1-13, 2-28
Grünes Meer 3-19, 2-38
Im Hain 7-9
Kirchplatz 1-11, 2-14
Lippe 3-19, 2-24
Marktplatz 1-13, 2-14
Obere Langgasse 1-25, 2-24
Obergasse 1-11, 29, 2-10
Schwarze Ellergasse 6-8, 20
Untere Langgasse 1-19, 2-38
Wildmannsgasse 1-7, 4-18
Die für die Kernstadt ausgewiesene, großflächige Gesamtanlage setzt sich aus drei aneinander grenzenden, inhaltlich und historisch aufs engste miteinander verbundenen Teileinheiten, der Altstadt, dem Schlossbezirk und der Vorstadt, zusammen.
Die Altstadt wird dabei in ihren historischen Grenzen erfasst, die durch den einstigen Verlauf der 1559 fertiggestellten Stadtmauer definiert sind.
Dieser in sich stark gegliederte, dicht bebaute, einst durch Mauern, Türme und Stadttore nach außen gesicherte Kern hat zwei dicht beieinander gelegene, städtebaulich besonders wertvolle Zentren, den Kirchplatz und den Marktplatz.
Der nördlich und westlich an den Kirchenhügel angrenzende, vom stark verästelten Gassensystem des Grünen Meeres (Hintergasse) und der Grünemannsgasse geprägte Bereich ist durch seine besonders kleinteilige, unregelmäßige Bebauung mit vielen, im Kern noch auf das 16. Jahrhundert zurückgehenden Häusern und dem um 1450 entstandenen Strumpfweberhaus der siedlungsgeschichtlich älteste Teil, der als Keimzelle der Stadt gelten kann.
Ähnlich kleinteilig und unregelmäßig ist die etwas jüngere Bebauung an der Obergasse und im stark verästelten Gassensystem der Lippe, während die einst am Ober- bzw. Untertor endigende Hauptachse, die aus der Oberen Langgasse, dem Markplatz und der Unteren Langgasse besteht, durch eine regelmäßige Abfolge von giebelständigen und traufseitigen Häusern gekennzeichnet wird.
Auch das Areal des einstigen Gutleuthofes westlich der Planke, die Westseite der sekundär aufgeweiteten Wildemannsgasse sowie das Gebiet südwestlich der Lippe gehören – wenn auch durch Neu- und Umbauten teilweise verändert – als historische Bestandteile der Altstadt zur Gesamtanlage. Hier, wie am bogenförmig geführten, gassenartigen Einschnitt östlich der Lippe, ist der einstige Verlauf der Stadtmauer anhand der Grundstücksgrenzen und einiger Mauerfragmente ablesbar. Wichtige Relikte der einstigen Befestigung sind weiterhin der so genannte Klipsteinturm am Ende der Planke sowie die Schwarze Ellergasse, die den früheren Verlauf des heute durch die Parkmauer ersetzten nördlichen Teils der Befestigungsanlage markiert.
Östlich und nördlich direkt an die Altstadt anschließend, erstreckt sich das weitläufige Schlossgelände, das als selbstständige Sachgesamtheit ausgewiesen wurde, gleichzeitig aber auch aufgrund seiner engen städtebaulichen und historischen Verbundenheit mit der Stadtanlage als Teil der Gesamtanlage zu gelten hat. Es besteht aus dem eigentlichen Schloss mit ummauertem Hof, das unmittelbar östlich an den Kirchenhügel anschließt, einem Überleitungsbau, der so genannten Friedrichsburg, die zwischen Stadt und Schloss vermittelt, dem weitläufigen Gelände des Schlossgartens, der weit nach Norden und Osten reicht und dem südöstlichen Wirtschaftshof. Insgesamt ist die weitgehend erhaltene Altstadt mit dem Schlossbereich aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage auszuweisen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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